Bedingt durch begrenzte Ressourcen innerhalb der Versorgungskasse kann die Kasse gegenwärtig keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ermitteln. Die Versorgungskasse beobachtet selbstverständlich die Entwicklung in der Berücksichtigung von ESG-Kriterien und wird eine Anpassung zum gegebenen Zeitpunkt vornehmen. Somit erfolgt jedoch bis auf Weiteres keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren die in Artikel 4 Abs. 1 Buchst. b) der OffenlegungsVO sowie die in Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 genannten Informationen (Explain-Ansatz).

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren